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	<title>Grillfans.de &#187; Rechtliches</title>
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	<description>Grillen, Zubehör und Fachwissen</description>
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		<title>WM-Grillparty &#8211; Nicht alles ist erlaubt!</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Jun 2010 09:09:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>markus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tipps & Tricks]]></category>
		<category><![CDATA[Grillparty]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Freitag ist es soweit, die WM 2010 in Südafrika wird eröffnet. Passend dazu, wird sich hoffentlich auch das Wetter von seiner schönsten Seite zeigen und überall in Deutschland wird es WM-Grillparties geben. Auch wenn wir schon das Thema Grillen &#38; Recht ausführlich angesprochen haben, gibt es bei einer WM-Grillparty noch ein paar extra Punkte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Freitag ist es soweit, die WM 2010 in Südafrika wird eröffnet. Passend dazu, wird sich hoffentlich auch das Wetter von seiner schönsten Seite zeigen und überall in Deutschland wird es WM-Grillparties geben. Auch wenn wir schon das Thema <a title="Grillen &amp; Recht" href="http://grillfans.de/thema/grillen-und-recht" target="_self">Grillen &amp; Recht</a> ausführlich angesprochen haben, gibt es bei einer WM-Grillparty noch ein paar extra Punkte zu beachten.</p>
<h2>Public Viewing im eigenen Garten oder auf dem Balkon</h2>
<p>Die meisten werden die Fußballweltmeisterschaft zu Hause erleben. Wieso also nicht mit Freunden zusammen ein kleines Public Viewing im Garten oder auf dem Balkon veranstalten? Vorsicht ist hier allerdings geboten, was die Lautstärke angeht. Auch während der WM gilt es, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen.</p>
<p>Auch während der Weltmeisterschaft in Südafrika gilt die absolute Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr. Auch wenn ein Spiel in die Verlängerung oder gar in das Elfmeterschießen geht, sollte man hier Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Allerdings hat das Amtsgericht Bremen bereits 1957 in einem Urteil verkündet, dass die Nachbarn bei besonderen Anlässen einen gewissen Geräuschpegel akzeptieren müssen &#8211; hier gehört sicherlich auch ein Sieg der Deutschen Nationalmannschaft bei der WM in Südafrika dazu.</p>
<p>Bei Public Viewing in Gaststätten, Biergärten und auf  Fanmeilen hat die Bundesregierung übrigens eine Ausnahme durchgesetzt. Hier darf länger wie 22 Uhr gejubelt werden. Damit müssen alle  Nachbarn leben.</p>
<p>Wir wünschen schon jetzt eine schöne und erfolgreiche WM und halten Sie auch am Grill gegenüber Ihren Nachbarn den Fair Play Gedanken hoch, damit es zu keiner roten Karte kommen muss!</p>
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		<title>Die 10 wichtigsten Urteile zum Grillen</title>
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		<pubDate>Mon, 31 May 2010 12:23:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>markus</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

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		<description><![CDATA[In unserer Kategorie &#8220;Grillen &#38; Recht&#8221; haben wir schon auf das ein oder andere Gerichtsurteil zum Thema Grillen hingewiesen. In einem interessanten Artikel weist Bild.de auf die 10 wichtigste Grillurteile hin. Wir haben uns diese Urteile einmal näher angesehen und möchten diese kurz vorstellen. Grillen im Sommer ist üblich und muss von den Nachbarn hingenommen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In unserer Kategorie <a title="Grillen &amp; Recht" href="http://grillfans.de/thema/grillen-und-recht" target="_self">&#8220;Grillen &amp; Recht&#8221;</a> haben wir schon auf das ein oder andere Gerichtsurteil zum Thema Grillen hingewiesen. In einem <a href="http://www.bild.de/BILD/ratgeber/geld-karriere/2010/05/28/hardcore-brutzler-vor-gericht/die-10-wichtigsten-urteile-zum-grillen.html" target="_blank">interessanten Artikel</a> weist Bild.de auf die <strong>10 wichtigste Grillurteile</strong> hin. Wir haben uns diese Urteile einmal näher angesehen und möchten diese kurz vorstellen.</p>
<ol>
<li>Grillen im Sommer ist üblich und muss von den Nachbarn hingenommen werden muss. Es muss in jedem Fall zuerst nachgewiesen werden, dass das Grillen als störend empfunden wird (Landgericht München, Aktenzeichen 15S 22735/03).</li>
<li>Fühlen sich die Nachbarn aber durch zu starke Rauchentwicklung gefährdet, muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Hierbei kann sich auf das Immissionsgesetz des jeweiligen Landes berufen werden (Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 5  Ss (OWi) 149/95).</li>
<li>Die Richter des Landgerichts Stuttgart empfehlen sogar die Nutzung von <a title="Alufolie" href="http://grillfans.de/thema/alufolie" target="_self">Alufolie</a>, Alu-Schalen und <a title="Elektrogrill" href="http://grillfans.de/grillen/grills/elektrogrill-2" target="_self">Elektrogrills</a> um die Rauchentwicklung zu unterbinden und die Nachbarn zu schützen (Landgericht Stuttgart, Aktenzeichen 10 T 359/96</li>
<li>Grillen so oft man möchte? Leider Nein. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg legte die Latte bei 20- bis 25-mal pro Jahr an -  und das auch nicht länger als zwei Stunden über über 21 Uhr hinaus (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Aktenzeichen 3 C 545/96)</li>
<li>Beim <a title="Grillen auf dem Balkon" href="http://grillfans.de/grillen-auf-dem-balkon/1042" target="_self">Grillen auf dem Balkon</a> legte das Amtsgericht Bonn die Messlatte sogar noch höher: Nur einmal im Monat darf man hier grillen &#8211; vorausgesetzt man hat das Grillen auch 48 Stunden vorher bei den Nachbarn angekündigt (Amtsgericht Bonn  / Aktenzeichen 6 C 545/96).</li>
<li>Zwar regeln die gesetzlichen Ruhezeiten ein Grillen bis 22 Uhr, allerdings hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Urteil festgelegt, dass man viermal im Jahr auch bis 24 Uhr den Grill anwerfen darf (Oberlandesgericht Oldenburg, Aktenzeichen 13 U 53/02).</li>
<li>Das Oberlandesgericht entschied in einem Urteil, dass bei zu starker Rauchentwicklung der Grill einfach ans andere Ende des Gartens gestellt werden soll &#8211; die anderen Nachbarn werden es danken (Bayerische Oberlandesgericht, Aktenzeichen 2 ZBR  6/99).</li>
<li>Das Amtsgericht Hamburg ging hier einen Schritt weiter und hat das Grillen auf dem Balkon gleich komplett verboten. Als Grund wurde genannt, dass das Betreiben eines Grills auf dem Balkon nicht mehr als vertragsgemäße Nutzung gilt (Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen 40 C 229/72).</li>
<li>Den Punkt 9 streichen wir, er ist mit Punkt 5 identisch <img src='http://www.grillfans.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </li>
<li>Wenn der Vermieter das Grillen verbietet, helfen auch keine Immissionsschutzgesetze mehr (Landgericht Essen, Aktenzeichen 10 S 438/01).</li>
</ol>
<p>Kennt ihr noch weitere Gerichtsurteile zum Thema Grillen? Oder seid ihr schon selbst einmal Opfers eines Rechtsstreits geworden weil sich eure Nachbarn über zu viel Grillen beschwert hat? Schreibt es uns in den Kommentaren.</p>
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		<title>Grillen auf dem Balkon</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Apr 2010 20:10:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>markus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tipps & Tricks]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Frühling ist nun endlich auch bei uns angekommen und es packt einen die Lust wieder den Grill anzuwerfen. Doch was tun wenn man keinen eigenen Garten besitzt und die Grillplätze in der Gegend belegt sind? Dann gibt es nur noch den Weg auf den eigenen Balkon, doch hier sind einige Besonderheiten zu beachten. Ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Frühling ist nun endlich auch bei uns angekommen und es packt einen die Lust wieder den Grill anzuwerfen. Doch was tun wenn man keinen eigenen Garten besitzt und die Grillplätze in der Gegend belegt sind? Dann gibt es nur noch den Weg auf den eigenen Balkon, doch hier sind einige Besonderheiten zu beachten.</p>
<h2>Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?</h2>
<p><a href="http://www.amazon.de/gp/redirect.html?ie=UTF8&amp;location=http%3A%2F%2Fwww.amazon.de%2Fs%3Fie%3DUTF8%26tag%3Dfirefox-de-21%26index%3Dblended%26link_code%3Dqs%26field-keywords%3Dbalkongrill%26sourceid%3DMozilla-search&amp;site-redirect=de&amp;tag=grillfans-21&amp;linkCode=ur2&amp;camp=1638&amp;creative=19454"><img class="alignleft size-full wp-image-167" title="Balkongrill Bruce" src="http://grillfans.de/wp-content/uploads/balkongrill-bruce.jpg" alt="Balkongrill Bruce" width="200" height="200" /></a>Diese Frage kann mit JA beantwortet werden. Wer eine Wohnung oder ein Haus mit Balkon hat, darf dieser auch uneingeschränkt nach eigenen Wünschen genutzt werden. Einziger Haken: Das ganze darf nicht ausdrücklich im Mietvertrag verboten sein.</p>
<p>Dabei gibt es auch keine beschränkte Anzahl an Tagen die das Grillen auf dem Balkon nicht erlaubt. Wer kleinliche Nachbarn hat, sollte sich allerdings überlegen ob er nicht lieber zu einem <a title="Elektrogrill" href="http://grillfans.de/grillen/grills/elektrogrill-2">Elektrogrill</a> statt einem <a title="Holzkohlegrill" href="http://grillfans.de/grillen/grills/holzkohlegrill-2">Holzkohlegrill</a> greift und starke Rauchentwicklung somit vermieden wird.</p>
<p>Wem das Grillen laut Mietvertrag verboten ist, sollte es auch nicht tun. Denn bei Verstoß kann man hier abgemahnt werden und im Wiederholungsfall fristlos gekündigt werden.</p>
<p>Aufpassen muss man aber bei der <a title="Grillparty" href="http://grillfans.de/thema/grillparty">Grillparty auf dem Balkon</a>. Denn ab 22 Uhr beginnt die Nachtruhe, hier muss mit dem Lärm Schluss sein.</p>
<h2>Grills für das Grillen auf dem Balkon</h2>
<p>Da auf den Balkons oftmals ein starker Platzmangel herrscht, kann hier selten ein großer <a title="Kugelgrill" href="http://grillfans.de/thema/kugelgrill">Kugelgrill</a> gestellt werden. Als Studentenstudie begonnen, hat sich der <a title="Balkongrill Bruce" href="http://grillfans.de/bruce-balkongrill-gelaendergrill/165">Balkongrill Bruce</a> inzwischen zu DEM Balkongrill gemausert.</p>
<div class="post-wrapper" style="margin-top: 10px; font-size: 14px; font-weight: bold; text-align: center; border: 3px solid #8c0000; width: 575px; height: 105px; padding: 0px;">
<p><a href="http://www.amazon.de/gp/redirect.html?ie=UTF8&amp;location=http%3A%2F%2Fwww.amazon.de%2Fs%3Fie%3DUTF8%26tag%3Dfirefox-de-21%26index%3Dblended%26link_code%3Dqs%26field-keywords%3Dbalkongrill%26sourceid%3DMozilla-search&amp;site-redirect=de&amp;tag=grillfans-21&amp;linkCode=ur2&amp;camp=1638&amp;creative=19454"><img class="alignleft size-full wp-image-1083" style="border: 0pt none; margin: 0px;" title="Balkongrill Bruce - Jetzt bestellen!" src="http://grillfans.de/wp-content/uploads/balkongrill-bruce-bestellen.jpg" alt="Balkongrill Bruce - Jetzt bestellen!" width="115" height="79" /></a><a href="http://www.amazon.de/gp/redirect.html?ie=UTF8&amp;location=http%3A%2F%2Fwww.amazon.de%2Fs%3Fie%3DUTF8%26tag%3Dfirefox-de-21%26index%3Dblended%26link_code%3Dqs%26field-keywords%3Dbalkongrill%26sourceid%3DMozilla-search&amp;site-redirect=de&amp;tag=grillfans-21&amp;linkCode=ur2&amp;camp=1638&amp;creative=19454" target="_blank">Balkongrill Bruce &#8211; Jetzt bestellen!</a><br />
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</div>
<h2>Auf dem laufenden bleiben</h2>
<p>Das Thema <a title="Rechte beim Grillen" href="http://grillfans.de/thema/grillen-und-recht">Rechte beim Grillen</a> haben wir schon in dem ein oder anderen Artikel ausgiebig besprochen. Doch hin und wieder gibt es tatsächlich neue Urteile in diese Richtung. Daher lohnt es sich regelmäßig in unsere <a title="News rund um das Thema Grillen &amp; BBQ" href="http://grillfans.de/grillen/grill-news">Grill-News</a> zu schauen, oder unseren <a title="Newsletter mit vielen Informationen rund um das Thema Grillen" href="http://grillfans.de/newsletter">Newsletter</a> zu abonnieren.</p>
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		<title>Grillen &amp; die lieben Nachbarn</title>
		<link>http://www.grillfans.de/rechtliche-probleme-grillen-nachbarn-garten/272</link>
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		<pubDate>Mon, 05 Oct 2009 21:04:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>markus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tipps & Tricks]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer seine Nachbarn nicht zur eigenen Grillparty einlädt, wird oftmals wegen des entstehenden Rauchs oder Geruchs mit Beschwerden der Nachbarn konfrontiert. Oder hat selbst mit Nachbarn zu kämpfen, die durch unsachgemäßes Grillen ihre Mitmenschen belästigen. Das der Rechtliche Gesichtspunkt bei diesem Thema nicht immer klar haben wir schon im Beitrag Grillen &#38; Recht erläutert. Nun [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer seine Nachbarn nicht zur eigenen Grillparty einlädt, wird oftmals wegen des entstehenden Rauchs oder Geruchs mit Beschwerden der Nachbarn konfrontiert. Oder hat selbst mit Nachbarn zu kämpfen, die durch unsachgemäßes Grillen ihre Mitmenschen belästigen.</p>
<p>Das der Rechtliche Gesichtspunkt bei diesem Thema nicht immer klar haben wir schon im Beitrag Grillen &amp; Recht erläutert. Nun sind wir aber auf <a title="http://www.abendblatt.de/ratgeber/wohnen/article1204354/Leser-fragen-Experten-antworten.html" href="http://www.abendblatt.de/ratgeber/wohnen/article1204354/Leser-fragen-Experten-antworten.html" target="_blank">Abendblatt.de</a> auf eine Antwort zu diesem Thema gestoßen, welche sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch (kurz <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/BGB" target="_blank">BGB</a>) bezieht:</p>
<blockquote><p>Hier hängt es davon ab, ob es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft    (WEG) handelt oder ob die Grundstücke real geteilt sind: Bei einer WEG    bleibt zu prüfen, ob eine Hausordnung vorliegt, die diesen Sachverhalt    regelt. Sollte diese nicht vorliegen, ist zu überlegen, ob auf der nächsten    Eigentümerversammlung der Antrag gestellt wird, eine Hausordnung mit    entsprechenden Regelungen zu beschließen. Aber auch ohne Hausordnung wird    das häufige Grillen gegen die Gebrauchsregelungen nach den Vorschriften des    Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verstoßen, wenn Sie dadurch belästigt    werden. Sie haben dann einen Unterlassungsanspruch. Sollte es sich um real    geteilte Grundstücke handeln, stehen Ihnen die Abwehrrechte gemäß §906 ff.    BGB zu, wenn eine „wesentliche Beeinträchtigung“ vorliegt. Ob eine    wesentliche Beeinträchtigung gegeben ist, lässt sich nur unter    Berücksichtigung der Einzelfallumstände des konkreten Falles entscheiden.</p>
<p>Wenn Sie Mieter sind, kann häufiges und rücksichtsloses Grillen des Nachbarn    unter Umständen einen Anspruch auf Mietminderung ergeben. Hier sollten Sie    Ihren Vermieter auffordern, tätig zu werden. Wichtig ist in allen Fällen,    dass ein Protokoll über die einzelnen Vorfälle geführt wird bzw. Zeugen    benannt werden können. !</p></blockquote>
<p>Auch wenn diese Antwort viele Fragen beantwortet, so ist es unserer Meinung nach immer besser, wenn man sich mit allen Beteiligten an einen Tisch setzt und darüber spricht. Und wer weiß, vielleicht lassen sich ja so alle Probleme aus der Welt räumen und man kann bei einem gemeinsamen Grillabend friedlich miteinander feiern.</p>
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		<title>Grillen &amp; Recht</title>
		<link>http://www.grillfans.de/grillen-rechtliche-probleme/95</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Aug 2009 20:31:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>markus</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tipps & Tricks]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>

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		<description><![CDATA[Grillen nach allen Regeln des Gesetzes Ist der Sommer nicht schön? Ist es nicht herrlich, wenn man durch die Straßen geht und der würzige Geruch von frisch Gegrilltem durch die Lüfte weht? Nicht immer ist beim Grillen mit solchen positiven Gedanken zu rechnen. Schnell kann es passieren, dass ein Barbecue dem Nachbarn in die Nase [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Grillen nach allen Regeln des Gesetzes</h2>
<p>Ist der Sommer nicht schön? Ist es nicht herrlich, wenn man durch die Straßen geht und der würzige Geruch von frisch Gegrilltem durch die Lüfte weht?</p>
<p>Nicht immer ist beim Grillen mit solchen positiven Gedanken zu rechnen. Schnell kann es passieren, dass ein Barbecue dem Nachbarn in die Nase steigt und der Spaß  am Grillen schnell vorbei ist. Damit das Grillfest keinen üblen Nachgeschmack bekommt, sollte man daher ein paar Regeln beachten, denn ganz ohne geht es auch beim BBQ nicht.</p>
<p>Wer denkt, dass er am wenigsten Probleme mit dem Nachbarn bekommt, wenn er im Park oder im Freuen grillt, der sollte sich im Vorfeld in der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtteilverwaltung informieren, denn dort wird auch entschieden, ob das Grillen auf öffentlichem Gelände, in Parks oder an Seen erlaubt ist. Vielfach sind öffentliche Plätze auch mit Schildern versehen, die explizit Grillen erlauben oder eben, zum großen Bedauern mancher Hobbygriller, verbieten. Auf jeden Fall spart man Geld, wenn man sich an die Regeln in öffentlichen Anlagen hält. Schnell kann bei Missachten der Grillverordnung ein Bußgeld fällig werden. Dieses Geld investiert man besser in ein gutes Stück Grillfleisch…</p>
<p>Gehen wir wieder zurück nachhause. Darf hier nach Herzenslust gegrillt werden? Ein Blick in die Diskussionsforen im Internet und auf zahlreiche richterliche Entscheidungen zeigt, dass ein sommerliches Grillvergnügen in vielen Fällen schon ein Ende im Gerichtssaal fand.</p>
<p>Grundsätzlich ist weder der Griller noch der Nachbar im Recht, es wird meistens von Fall zu Fall entschieden, wer Recht behält. Ein gute Tipp für das Grillen zuhause: Im Vorfeld mit den Nachbarn abklären, wie sie zum Brutzeln auf dem Grill stehen. Vielleicht entschärft es bereits eventuellen Streitsituationen, wenn die Nachbarn zu Gästen eines gemütlichen Barbecue-Abends werden.</p>
<p>In Mietwohnungen kann auch im Mietvertrag festgesetzt werden, wie oft, wann und ob überhaupt gegrillt werden darf. An diese Regelungen sollte sich der Mieter halten, denn befolgt er sie nicht, ist er auf jeden Fall im Unrecht. Auch Hausordnungen können Regelungen zum Grillen auf dem Hausgrundstück treffen. Diese sind ebenfalls für die Mieter bindend.</p>
<p>Grundsätzlich verlangt es der Respekt vor den anderen Mitmenschen, dass keine oder so wenig wie mögliche Einschränkungen für sie entstehen. Dicker Qualm kann ebenso störend sein wie lautes Lachen oder Sprechen nach 22.00Uhr.</p>
<p>Was viele nicht wissen, auf Balkonen darf gegrillt werden. Allerdings sind hier Gasgrills oder Elektrogrills von Vorteil, da durch diese Grilltypen weniger Rauchentwicklung zu erwarten ist, die andere Mitmieter stören könnte.</p>
<p>Diese Zeilen sind bei weitem kein rechtlicher Ratgeber. Deshalb sollten Leser im Zweifelsfall einschlägige Portale zu richterlichen Entscheidungen konsultieren, um weitere Informationen zu erhalten.</p>
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